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GOT – Gebührenordnung für Tierärzte

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die die Vergütung tierärztlicher Leistungen regelt. Sie legt fest, welche Gebühren für welche Leistungen berechnet werden dürfen.

Die GOT gilt für alle Tierärzte in Deutschland und stellt sicher, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist.

Abrechnung nach GOT

Ich rechne alle tierärztlichen Leistungen nach der aktuellen GOT ab. Die Gebühren setzen sich zusammen aus:

  • Gebührensatz: Der Regelsatz liegt zwischen dem 1-fachen und 3-fachen Gebührensatz
  • Wegegeld: Für die Anfahrt zu Ihrem Hof/Betrieb
  • Materialkosten: Für verwendete Medikamente, Verbandsmaterial etc.

Mein Gebührensatz

Ich rechne in der Regel mit dem 1,8-fachen bis 2,5-fachen Gebührensatz ab, je nach Aufwand und Leistung. Der Regelsatz (1,0-fach) wird nur in Ausnahmefällen berechnet.

Im Notdienst gelten die gesetzlichen Zuschläge nach § 10 GOT.

Transparenz

Sie erhalten von mir eine detaillierte Rechnung, in der jede Leistung einzeln nach GOT aufgeführt ist. So können Sie jederzeit nachvollziehen, wofür Sie bezahlen.

Bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.